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Germany only: Änderung Abgabegrund bei Pflegezeit
Bei Inanspruchnahme von Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz wurde bisher eine DEÜV-Abmeldung mit Grund 30 (Ende einer Beschäftigung) erstellt. Bei Wiederaufnahme der Beschäftigung sollte eine Anmeldung mit Abgabegrund 13 (Anmeldung aus sonstigen Gründen) erfolgen. Die Auffassung wurde nun bezüglich der Anmeldung korrigiert. Ab 2010 ist bei Wiederaufnahme der Beschäftigung eine Anmeldung mit Abgabegrund 10 (Beginn einer Beschäftigung) zu erstellen. Es sind keine Änderungen im Customizing notwendig. Das DEÜV-Kennzeichen P (Pflegezeit) in Tabelle V_T5D0A wird für Zeiten ab 2010 entsprechend interpretiert. Ausgeliefert wird dies über den SAP-Hinweis 1440550 – DEÜV: Besprechungsergebnis vom 24./25.11.2009. Außerdem wird über diesen Hinweis der bereits angekündigte Wegfall der Änderungsmeldungen (Abgabegrund 60,61 und 63) ausgeliefert.
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